Bibliotheken mit Qualität.

Wir machen Ihre Qualität sichtbar

Qualitätsbestätigung und Qualitätssiegel für Öffentliche Bibliotheken in Oberösterreich

Was und für wen ist das Qualitätsverfahren für Öffentliche Bibliotheken?

Grundidee des OÖ Qualitätsverfahren für öffentliche Bibliotheken ist, mit den beiden durch eine Expert:innengruppe neu erarbeiteten Dienstleistungen „Qualitätsbestätigung“ und „Qualitätssiegel“ für OÖ Bibliotheken einen umsetzbaren, motivierenden und nützlichen Weg für OÖ Bibliotheken in der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung zu etablieren, um im Sinne der Vision „Öffentliche Bibliotheken 2020“ Qualität zu sichern und sich an neue Rahmenbedingungen anzupassen (Amt der OÖ Landesregierung, Newsletter Nr. 24/November 2016). Die zu erfüllenden Qualitäts-Kriterien setzen in folgenden Bereichen an: bei institutionellen und organisatorischen Kriterien, dem Personal, bei Bibliotheksangeboten und -verwaltung, bei Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, bei örtlichen und räumlichen Gegebenheiten sowie bei relevanten Kennzahlen. Zugang zum Verfahren hat jede öffentliche Bibliothek, die in der Bibliotheksstatistik des Landes Oberösterreich erfasst ist.

Wie funktioniert das OÖ Qualitätsverfahren für Öffentliche Bibliotheken?

Das Verfahren sieht zwei aufeinander aufbauende Stufen vor:

1.      Qualitätsbestätigung mit Selbstbewertungsfragebogen

2.      Qualitätssiegel mit Audit  

Bei der Qualitätsbestätigung wird die Qualität mittels Fragebogen zur Selbstbewertung der Bibliothek, ausgewählter Kennzahlen und weiterer grundlegender Unterlagen (Leitbild, Organigramm, Zielfestlegungen, Benutzungs- und Gebührenordnung, Veranstaltungsplanung, Statistikfragebögen) im Rahmen einer Unterlagenbegutachtung festgestellt. Werden die Maximal-Anforderungen zu mindestens 70% erfüllt, wird die Qualitätsbestätigung ausgestellt.

Kann eine Bibliothek im Zuge der Qualitätsbestätigung ein Niveau von 85% oder mehr erreichen, besteht die Möglichkeit zum Qualitätssiegel der Öffentlichen Bibliotheken. Nach der Einbringung ergänzender Informationen und Unterlagen findet ein Audit statt, dessen Ergebnis Grundlage für die Verleihung des Qualitätssiegels ist.

Nähere Informationen zu beiden Verfahren sowie den Inhalten finden Sie im Handbuch.

Q-Bib Handbuch

Kriterien Qualitätsbestätigung

Kriterien Qualitätssiegel mit Audit

Wie und wann kann ich mitmachen?

Es besteht eine begrenzte Anzahl an Verfahren pro Jahr, daher können nur vollständig eingebrachte Anträge berücksichtigt werden. Ein vollständiger Antrag für die Qualitätsbestätigung umfasst:

- Leitbild
- Organigramm
- Zielfestlegungen
- Benutzungsordnung inkl. Öffnungszeiten
- Gebührenordnung
- Veranstaltungsplanung
- Statistikfragebögen bzw. Jahresmeldungen für Land OÖ der letzten 3 Jahre
 

Auf der Seite der Bibliotheksfachstelle stehen diverse unterstützende Materialien zur Entwicklung von Leitbild, Organigramm, Zielreflexion, Bibliothekskonzept und vieles mehr - auch mit Verweisen auf konkrete Beispiele in den Bibliotheken - zur Verfügung: QBib - Das Qualitätssiegel für Öffentliche BibliOÖtheken (dioezese-linz.at) 

 

Die Antragstellung erfolgt zur Gänze am elektronischen Weg. Nach Speichern der Formulare können diese direkt befüllt werden. Schreiben Sie bitte eine formlose Email mit der Information, dass Sie am Verfahren teilnehmen möchten, an die eigens dafür eingerichtete Adresse: qbib@ibe.co.at. Wir stellen Ihnen dann einen Link zu einem sicheren Speicherort zur Verfügung, wo Sie Ihre Unterlagen zum Zweck der Verfahrensabwicklung hochladen können. Für Rückfragen steht Ihnen das Office am IBE zur Verfügung. Telefon: 0732/609313.

Die Entscheidung über die Ausstellung der Qualitätsbestätigung bzw. des Qualitätssiegels wird im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden EB-Kommissionssitzungen getroffen. Daher ist es wichtig, dass die vollständigen Anträge (bei Qualitätsbestätigung) bzw. das Audit (bei Qualitätssiegel) etwa 4 Wochen vor der nächsten Sitzung vorliegen, um behandelt werden zu können.

Daraus ergibt sich, dass Anträge/Audits: 

  • bis 16. Februar 2024 in der Sitzung vom 12. März 2024,
  • bis 27. Mai 2024 in der Sitzung vom 26. Juni 2024,
  • bis 30. August 2024 in der Sitzung vom 25. September 2024,
  • bis 18. November 2024 in der Sitzung vom 17. Dezember 2024

 behandelt werden.

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