Bildungsein­richtungen mit
Qualität.

Im Audit geben wir Impulse für Ihre Qualitätsentwicklung

 

Qualitätssiegel der oö. Erwachsenen- & Weiterbildungs-Einrichtungen

Was ist das OÖ. Erwachsenenbildungs-Qualitätssiegel?

Das IBE führt seit 1999 in Kooperation mit dem EB-Forum OÖ das Qualitätssicherungsverfahren für oberösterreichische Erwachsenenbildungseinrichtungen durch. Das Verfahren entspricht den Anforderungen des österreichischen Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung (Ö-Cert). 

Wer bekommt das EB-Qualitätssiegel? 

Grundsätzlich sind EB-Einrichtungen mit Sitz in OÖ und in Bundesländern, wo kein eigenes EB-Qualitätszertifizierungssystem angeboten wird, berechtigt das EB-Qualitätssiegel zu erlangen. In größeren Organisationsstrukturen kann auch eine einzelne Organisationseinheit (z.B. Abteilung Bildung) Gegenstand des EBQ-Verfahrens sein.

Wie kommen Organisationen zum EB-Qualitätssiegel? 

Das EBQ Handbuch beinhaltet alle Informationen rund um Antragstellung und Abwicklung.

Bitte übermitteln Sie den ausgefüllten Erstantrag  an ebqs@ibe.co.at. Die dem Antrag beizulegenden Geschäftsdokumente können Sie auf zwei Wegen einreichen: Entweder teilen Sie uns im Zuge der Antragstellung mit, dass Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln wollen – Sie erhalten dann einen Link zu einem sicheren Speicherort von uns, wo Sie die Unterlagen hochladen können. Alternativ können Sie die Unterlagen auch postalisch übersenden.

Nach Antragstellung prüft das IBE, ob die Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Auditierung gegeben sind. Über den Ausgang dieser Prüfung werden die AntragstellerInnen schriftlich informiert.

Bei positiver Zulassungsprüfung findet ein ca. 3-stündiges Audit entlang der im Handbuch ersichtlichen Fragen vor Ort in der Bildungseinrichtung statt. Auf Basis des Audits wird ein Auditbericht erstellt. Bei Erfüllen der Voraussetzungen für die Verleihung des Qualitätssiegels beschließt die EB-Kommission in Ihrer vierteljährlichen Sitzung die Verleihung bzw. Verlängerung des EBQ.

Was kostet das EB-Qualitätssiegel?

EB-Einrichtung mit Sitz in OÖ:
Das Erstaudit kostet € 2.200,- (inkl. 10% MwSt). Das Qualitätssiegel hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und kann durch ein Folgeaudit (€ 2.145,- inkl. 10% MwSt) verlängert werden. Bei negativer Auditierung besteht die Möglichkeit eines kostenpflichtigen Nachaudits.

EB-Einrichtungen mit Sitz in Bundesländern, wo kein eigenes EB-Qualitätszertifizierungssystem angeboten wird (bzw. EB-Einrichtungen mit Sitz in OÖ und Organisationseinheiten in anderen Bundesländern):
Grundsätzlich gelten die gleichen Preise, wenn die Anfahrt nicht länger als 1 Stunde dauert. Dauert die Anfahrt länger als 1 Stunde, werden zusätzlich € 70,- pro Stunde / AuditorIn und das amtliche Kilometergeld für die Strecke außerhalb von OÖ verrechnet. Falls die lange Anreise eine Übernachtung erforderlich macht, dann sind die Übernachtungskosten für zwei AuditorInnen zu übernehmen.

Das IBE erstellt der Einrichtung nach positiver Vorprüfung ein Anbot mit genauer Kostenaufstellung.

Sollte es im Zuge des Verfahrens zu keiner Vor-Ort-Auditierung kommen, werden Spesen entsprechend den angefallenen Kosten berechnet.

Wer ist schon EBQ-auditiert?

Folgende Bildungseinrichtungen sind derzeit auf Basis einer aufrechten, positiven Auditierung durch das IBE beim Land OÖ, Abteilung Bildungskonto, gelistet:

Liste qualitätsauditierte BildungsanbieterInnen

Sonderfälle: BildungsanbieterInnen außerhalb des Wirkungskreises von EBQ

BildungsanbieterInnen mit Sitz in Salzburg, Wien und Niederösterreich wenden sich bitte an die jeweiligen Ländersiegel: S-QS, wiencert und CertNÖ.

Für BildungsanbieterInnen in Österreich und im EU-Raum, die über eine andere Haupttätigkeit (z.B. Produktion, Betrieb eines Dienstleistungs-Studios) verfügen und den zu auditierenden Bildungsbereich nicht in einer eigens betrachtbaren Organisationseinheit strukturiert haben und/oder deren Bildungsangebot nicht vielfältig genug ist, besteht auf Basis einer Unterlagenüberprüfung die Möglichkeit, einzelne Bildungsmaßnahmen nur für die Förderung zum OÖ Bildungskonto anzuerkennen. Damit erwerben Sie allerdings kein EBQ-Siegel, kein Recht zur Logo-Nutzung, kein Zertifikat und somit auch keinen Zugang zu Ö-Cert. Nähere Informationen finden Sie hier: Verfahrensanleitung und Antragsformular

ACHTUNG! Die Prüfung durch das IBE bestätigt nur die Einhaltung von Mindeststandards in der Durchführung der Bildungsangebote. Die Förderrichtlinie zum OÖ Bildungskonto enthält aber noch zahlreiche weitere Bestimmungen. Klären Sie daher vorab mit dem Bildungskonto, ob der angebotene Inhalt und Ihre Zielgruppen überhaupt für eine Förderung in Frage kommen.

Bildungsmaßnahmen anerkannt Liste