Mit der seit September 2003 geltenden Novelle des Berufsausbildungsgesetz (§8b) wurde die „integrative Berufsausbildung“ eingeführt mit dem Ziel, die Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben zu verbessern. Herzstück davon ist die Berufsausbildungsassistenz, deren Erfolg anhand folgender Analyseschritte gemessen werden soll: